MAW

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
vom MAW-Werbeartikelfachhandel
Stand: Januar 2006

1. Allgemeines
Die nachstehenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des MAW Werbeartikelfachhandel. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
Angebote von MAW sind freibleibend.

3. Preise
Alle Preise von MAW verstehen sich ab Sitz des Unternehmens zuzüglich der bei Auftrag geltenden Umsatzsteuer. Ist der Besteller Kaufmann, verstehen sich die Preise zuzüglich der bei der Lieferung geltenden Umsatzsteuer.

4. Liefer- und Leistungstermine
Die Einhaltung vereinbarter Liefer- und Leistungstermine setzt voraus, dass die Zahlungen oder sonstigen Verpflichtungen des Bestellers rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt werden. Geschieht dies nicht, so wird die Frist angemessen verlängert. Bei Nichteinhaltung der Frist aus anderen Gründen ist der Besteller berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsdrohung zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Auftrag hinsichtlich der in Verzug befindlichen Lieferung oder Leistung zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit, auch solche, die bis zum Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit MAW vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. MAW ist zur vorzeitigen Lieferung berechtigt und kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ein Vorlieferant nicht richtig oder rechtzeitig liefert.
Verzögert sich die Lieferung auf Veranlassung des Bestellers, wird die Ware auf Gefahr und Kosten des Bestellers bei MAW verwahrt.

5. MAW liefert unfrei und verpackungsfrei ab Hersteller

6. Vergütung
Zahlungen werden bei Lieferung bzw. Leistung, spätestens zum Rechnungsdatum fällig. Verursacht der Besteller den Liefer- oder Leistungsverzug, so tritt die Fälligkeit mit dem Datum der Liefer- oder Leistungsbereitschaft ein.
Kosten, die durch Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Deckung oder aufgrund vom Besteller falsch übermittelter Daten entstehen, werden dem Besteller berechnet.
Vorbehaltlich des Widerrufs der Kreditbewilligung sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zahlbar. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Besteller in Zahlungsverzug. Gerät der Besteller mit seiner Zahlung in Verzug, ist MAW berechtigt, unbeschadet sonstiger Rechte sämtliche Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten und Verzugszinsen in Höhe von mindestens 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basissatz gemäß Diskontsatzüberleitungsgesetz zu berechnen.
Unbeschadet dessen ist MAW jederzeit berechtigt, ohne Angaben von Gründen eine Lieferung oder Leistung von einer Zug-um-Zug- Zahlung abhängig zu machen.
Der Besteller ist nicht berechtigt, gegen die Zahlungsansprüche von MAW aufzurechnen, es sei denn, seine Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Bis alle zum Zeitpunkt der Lieferung der Ware bestehenden Forderungen vollständig bezahlt sind, ist MAW berechtigt weitere Lieferungen auszusetzen. Nicht bezahlte Waren bleiben Eigentum von MAW.

Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von MAW (Bautzen).
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder ein Teil der Bestimmung unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen bzw. der übrige Teil der Bestimmung wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung bzw. des Teils der unwirksamen Bestimmung soll dasjenige gesetzlich zulässige als vereinbart gelten, was wirtschaftlich der unwirksamen Bestimmung bzw. des unwirksamen Teils einer Bestimmung möglichst nahe kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

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